Maskenpflicht und Corona-Bestimmungen

Informationen zur Maskenpflicht, Corona-Bestimmungen und Gesundheitsbestätigung

Mit Beginn des neuen Schuljahres besteht auf dem gesamten Schulgelände eine Maskenpflicht. Diese gilt sowohl im Schulgebäude auf den Gängen, als auch im Bereich des Pausenhofes.

Ausnahmen gelten nur für das Essen und Trinken, sowie im Klassenzimmer.

 

Bitte beachten Sie die unten angeführten Corona-Bestimmungen zur Gesundheitsbestätigung und bringen Sie die ausgefüllte Erklärung mit in die Schule.

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