Erneuerung Gesundheitserklärung (Update)

Nach den Herbstferien muss die Gesundheitserklärung erneuert werden.

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

gemäß §6 Abs. 2 der Corona-Verordnung Schule des Landes Baden-Württemberg benötigen die weiterführenden Schulen im Land auch nach den Herbstferien die Gesundheitserklärung. Diese kennen Sie bereits von den Sommerferien. Eine Erneuerung ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.

 

In der Woche vor den Herbstferien werden alle Schülerinnen und Schüler die notwendigen Dokumente über die Klassenleitungen erhalten.

 

Diese sind ausgefüllt am Montag, den 02.11.2020 nach den Herbstferien in der ersten Unterrichtsstunde abzugeben und vorher beim Zugang zum Gebäude vorzuzeigen.

 

UPDATE:

Sollte die Erklärung am Montag, den 02.11.2020 nicht vorgelegt werden, ist die Schülerin bzw. der Schüler von der Teilnahme am Präsenzunterricht ausgeschlossen und muss gemäß § 2 Abs. 8 der CoronaVO Schule am Fernunterricht teilnehmen.

 

 

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