Krankheit / Entschuldigung

Mein Kind ist krank

Was ist zu tun?

Mein Kind kann krankheitsbedingt den Unterricht nicht besuchen. „Muss ich anrufen? Wann muss ich eine schriftliche Entschuldigung einreichen?“ 

Diese Fragen führen immer wieder zu Irritationen. Deshalb hier in Kurzform die notwendige Vorgehensweise:

  • Die Schule muss spätestens am 2. Fehltag telefonisch (ab 7.30 Uhr) oder schriftlich verständigt werden.
  • Falls Sie uns telefonisch Bescheid geben, benötigen wir spätestens am 3. Fehltag eine schriftliche Entschuldigung. Diese können Sie uns gerne auch per FAX zukommen lassen. Für den rechtzeitigen Eingang bei uns tragen Sie als Erziehungsberechtigte die Verantwortung. Sollte Ihr Kind länger fehlen, teilen Sie uns bitte die voraussichtliche Dauer mit.
  • Um Ihnen die Krankmeldung ihres Kindes zu erleichtern und um das Sektretariat zu entlasen bieten wir ihnen mit der Online Krankmeldung eine weitere Möglichkeit mit uns in Kontakt zu treten. Das Kontaktformular finden sie hier  oder unter "Online Krankmeldung". Die Zugangsdaten erhalten sie über den aktuellen Elternbrief.

Entschuldigung

Wie soll eine Entschuldigung aussehen?

Wir haben eine Vorlage erstellt, die Sie sich herunterladen und ausdrucken können:

Fehlende oder verspätete Entschuldigung

Für den verspäteten Eingang von Entschuldigungen gilt: „... versäumt ein Schüler unentschuldigt eine schriftliche Arbeit, wird die Note 'ungenügend' erteilt.“ § 8 (4) Notenbildungsverordnung. Außerdem werden unentschuldigte Fehlzeiten im Zeugnis eingetragen.